Mit dem Boot geht es in das Hinterland von Ostgrönland
© Visit Greenland - Mads Pihl

Reisebedingungen

Reiseanmeldung & Bestätigung

Die Reiseanmeldung kann schriftlich (z.B. per E-Mail) oder telefonisch vorgenommen werden. Nach Eingang Ihrer Reiseanmeldung ist eine Bestätigung der Reise und des Reisepreises seitens Greenland Tours notwendig, welche zum verbindlichen Reisevertrag führt. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Wir bitten Sie uns sobald wie möglich eine Liste aller Reiseteilnehmer zukommen zu lassen (spätestens 2 Monate vor Reisebeginn), welche bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn zu bestätigen ist.

Bezahlung

Nach der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtreisepreises (mindestens EUR 150,-) fällig, welche innerhalb einer Woche nach Buchungsbestätigung zu begleichen ist. Sollte die gebuchte Leistung den Betrag von EUR 150,- nicht überschreiten, ist bei Buchung bereits der gesamte Betrag zu entrichten.

Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt zu entrichten. Die Bezahlung des Reisepreises ist per Banküberweisung, Kreditkarte und Scheck möglich. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, behält sich Greenland Tours das Recht vor, die Reise zu stornieren und ist somit von der Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entbunden. Greenland Tours kann im Falle einer Stornierung als Entschädigung Stornierungsgebühren verlangen.

Leistungen & Preise

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Touren (siehe z.B. unsere Angebotsflyer, Tourenbeschreibungen auf der Internetseite) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nicht im Reisepreis enthalten. Vor Vertragsschluss ist Greenland Tours berechtigt jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Greenland Tours behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen sowie im Falle gesetzlicher Änderungen und Währungsschwankungen entsprechend zu ändern. In diesem Fall wird der Reisende unverzüglich informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Reisende berechtigt, von der Reise zurückzutreten und die bereits geleistete Anzahlung wird umgehend zurückerstattet. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.

Stornierung durch den Reisenden vor Reisebeginn & Stornierungsgebühren

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung/Stornierung bei Greenland Tours maßgeblich ist. Bitte erklären Sie Ihre Stornierung schriftlich. Wenn Sie stornieren kann Greenland Tours angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen (Stornierungsgebühren) verlangen. Stornierungsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den vereinbarten Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen bzw. Abfahrtsort der Reise selbst verantwortlich.

Der Anspruch auf Stornierungsgebühren beträgt pro Person bei Stornierungen:

Bis zum 56. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtreisepreises
Ab dem 55. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtreisepreises
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtreisepreises
Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Gesamtreisepreises
Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt
sowie bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtreisepreises

Umbuchung

Auf Ihren Wunsch nimmt Greenland Tours, soweit durchführbar, eine Umbuchung (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft) vor, wobei der Reisende hierbei für anfallende Mehrkosten sowie für eventuell anfallende Stornierungsgebühren der Leistungsträger aufzukommen hat.

Haftung

Greenland Tours haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Greenland Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Aktivitäten, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort wie z.B. Mietwagen).

Die Beteiligung an Sport- und anderen Aktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten auftreten, haftet Greenland Tours nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Wir haften nicht für Verluste, Schäden oder Unfälle die außerhalb unseres Einflussbereiches verursacht werden und empfehlen daher den Abschluss einer Unfallversicherung.

Der Reiseteilnehmer ist für seine Handlungen verantwortlich und haftet für jegliche durch ihn verursachte Schäden. Bei Nichtbeachtung der Pflichten des Reiseteilnehmers kann der Reiseveranstalter einen Rücktritt von der Reise verlangen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Reiseteilnehmer.

Bitte beachten Sie auch, dass Greenland Tours nicht bei Änderungen des Reiseprogrammes oder der Reiseroute aufgrund von Wetter- oder Straßenverhältnissen sowie anderen Unregelmäßigkeiten haftet und die Reiseroute und Abfahrzeiten ohne vorherige Ankündigung im Sinne der Sicherheit der Reisenden ändern kann.

Gerichtsstand & Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Für den Reisevertrag gilt ausschließlich isländisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters Greenland Tours. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Reiseversicherungen

Bitte denken Sie auch an Ihre Sicherheit auf Reisen und erkundigen Sie sich nach Ihrer bestehenden Absicherung und schließen Sie, falls nicht vorhanden, eine Reiseversicherung (Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung) ab. Wir weisen Sie daraufhin, dass eine Reiseversicherung nicht im Reisepreis enthalten ist. Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestätigung abgeschlossen werden.